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   VG Würzburg, 13.01.2020 - W 8 K 19.364   

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VG Würzburg, 13.01.2020 - W 8 K 19.364 (https://dejure.org/2020,652)
VG Würzburg, Entscheidung vom 13.01.2020 - W 8 K 19.364 (https://dejure.org/2020,652)
VG Würzburg, Entscheidung vom 13. Januar 2020 - W 8 K 19.364 (https://dejure.org/2020,652)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Würzburg, 13.01.2020 - W 8 K 19.364
    So lange dies willkürfrei und dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG entsprechend geschieht, also alle potentiellen Förderungsempfänger auch nach der geänderten Verwaltungspraxis gleichbehandelt werden, begegnet diese Vorgehensweise keine rechtlichen Bedenken und der Kläger kann sich nicht auf schützenswertes Vertrauen berufen (vgl. hierzu etwa BVerwG, B.v. 8.4.1997 - 3 C 6/95 - juris; VG München, U.v. 8.5.2003 - M 4 K 01.3496 - BeckRS 2003, 30225).
  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG Würzburg, 13.01.2020 - W 8 K 19.364
    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Würzburg, 13.01.2020 - W 8 K 19.364
    Eine Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob aufgrund der einschlägigen Förderrichtlinien überhaupt eine Verteilung öffentlicher Mittel vorgenommen werden kann (Vorbehalt des Gesetzes) und bejahendenfalls, ob bei Anwendung der Richtlinien in Einzelfällen, in denen die begehrte Leistung versagt worden ist, der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verletzt oder der Rahmen, der durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogen ist, nicht beachtet worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.1979 - 3 C 111/79 - juris).
  • VG München, 19.11.2009 - M 15 K 07.5555

    Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF); Projektförderung im Wege der

    Auszug aus VG Würzburg, 13.01.2020 - W 8 K 19.364
    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung ist deshalb entscheidend, wie die Behörde des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.1999 - 19 B 96.3964 - juris Rn. 59; VG München, U.v. 19.11.2009 - M 15 K 07.5555 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 29.10.1999 - 19 B 96.3964
    Auszug aus VG Würzburg, 13.01.2020 - W 8 K 19.364
    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung ist deshalb entscheidend, wie die Behörde des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.1999 - 19 B 96.3964 - juris Rn. 59; VG München, U.v. 19.11.2009 - M 15 K 07.5555 - juris Rn. 30).
  • VG Würzburg, 25.05.2020 - W 8 K 19.1546

    Förderung aus dem Förderprogramm Digitalbonus Bayern

    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; siehe auch VG Würzburg, Ue. v. 13.1.2020 - W 8 K 19.364 und W 8 K 19.1096 - jeweils juris).

    Für eine willkürliche Fassung der Förderrichtlinien, also ohne dass es hierfür einen in irgendeiner Weise einleuchtenden, sachlichen Grund gäbe, bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte (vgl. VG Würzburg, U.v. 13.1.2020 - W 8 K 19.364 - juris, Rn. 38).

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13. Januar 2020 - W 8 K 19.364 - wird abgelehnt.
  • VG Würzburg, 19.04.2021 - W 8 K 20.1732

    Soforthilfe Corona, Auslegung des Klageantrags, Rückforderung einer Soforthilfe,

    Die Förderrichtlinien begründen als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht wie Gesetze und Rechtsverordnungen unmittelbar Rechte und Pflichten, sondern entfalten erst durch ihre Anwendung Außenwirkung (st. Rspr. der Kammer, zuletzt U.v. 14.9.2020 - W 8 K 20.532; U.v. 3.8.2020 - W 8 K 20.743; B.v. 18.6.2020 - W 8 E 20.736 sowie Ue.v. 25.5.2020 - W 8 K 19.1546 und W 8 K 20.330; U.v. 13.1.2020 - W 8 K 19.364 - alle juris jeweils m.w.N. zur Rspr.).
  • VG Hamburg, 21.02.2024 - 16 K 4273/22

    Zur Auslegung des Begriffs der "Coronabedingtheit" von Umsatzrückgängen als

    Ein Anspruch auf eine Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den einschlägigen Förderbestimmungen dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis der Bewilligungsbehörde auch positiv beschieden wurden (vgl. VGH München, Urt. v. 11.10.2019, 22 B 19.840, juris Rn. 26; VG Würzburg, Urt. v. 13.1.2020, W 8 K 19.364, juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 03.08.2020 - W 8 K 20.743

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Soforthilfe des Bundes

    Die Förderrichtlinien begründen als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht wie Gesetze und Rechtsverordnungen unmittelbar Rechte und Pflichten, sondern entfalten erst durch ihre Anwendung Außenwirkung (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B.v. 18.6.2020 - W 8 E 20.736 sowie Ue.v. 25.5.2020 - W 8 K 19.1546 und W 8 K 20.330; U.v. 13.1.2020 - W 8 K 19.364 - alle juris jeweils m.w.N. zur Rspr.).
  • VG Würzburg, 13.07.2020 - W 8 E 20.815

    Zwingende elektronische Antragstellung für die Corona-Soforthilfe für

    Die Förderrichtlinien begründen als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht wie Gesetze und Rechtsverordnungen unmittelbar Rechte und Pflichten, sondern entfalten erst durch ihre Anwendung Außenwirkung (st. Rspr. der Kammer, zuletzt B.v. 18.6.2020 - W 8 E 20.736 sowie Ue.v. 25.5.2020 - W 8 K 19.1546 und W 8 K 20.330; U.v. 13.1.2020 - W 8 K 19.364 - alle juris jeweils m.w.N. zur Rspr.).
  • VG Stuttgart, 26.07.2023 - 3 K 4298/22

    Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung in Form einer

    Ein Anspruch auf Förderung kann im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nur dann bestehen, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis der Beklagten auch positiv verbeschieden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2023 - 9 K 3689/21 -, BeckRS Rn. 27 und 28; Bayerischer VGH, Urteil vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 -, juris Rn. 26; siehe auch VG Würzburg, Urteile vom 13.01.2020 - W 8 K 19.364 - und vom 25.05.2020 - W 8 K 19.1096 -, jeweils juris).
  • VG Aachen, 06.03.2020 - 7 K 1335/19
    Für die gerichtliche Prüfung einer Förderung ist deshalb entscheidend, wie die Behörde des zuständigen Rechtsträgers die Verwaltungsvor-schrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt hat und in wel-chem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz gebunden ist vgl. BayVGH, Urteil vom 28.10.1999 - 19 B 96.3964 -, juris Rn. 59; VG Würzburg, Urteil vom 13.01.2020 - W 8 K 19.364 -, juris Rn. 26.

    vgl. zur richterlichen Überprüfung von Richtlinien, die die Verteilung von Fördermitteln regeln: BVerwG, Urteil vom 26.04.1979 - 3 C 111/79 -, juris Rn. 24 f.; BayVGH, Urteil vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 -, juris Rn. 26; OVG RP, Urteil vom 17.01.2017 - 7 A 10057/16 -, juris Rn. 35; HessVGH, Beschluss vom 01.03.2010 - 11 A 2800/09.Z -, juris Rn. 9; VG Würzburg, Urteil vom 13.01.2020 - W 8 K 19.364 -, juris Rn. 28; VG Berlin, Urteil vom 30.10.2019 - 6 K 7.19 -, juris Rn. 26.

  • VG Hamburg, 08.11.2023 - 16 K 3083/22

    Coronapandemie; Schließungsanordnungen; außerordentliche Wirtschaftshilfen der

    Ein Anspruch auf eine Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den einschlägigen Förderbestimmungen dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis der Bewilligungsbehörde auch positiv beschieden wurden (vgl. VGH München, Urt. v. 11.10.2019, 22 B 19.840, juris Rn. 26; VG Würzburg, Urt. v. 13.1.2020, W 8 K 19.364, juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 21.06.2021 - W 8 K 20.1303

    Soforthilfe Corona, Anfechtungsklage, Rücknahme der Bewilligung, fehlende

    Die Förderrichtlinien begründen als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nicht wie Gesetze und Rechtsverordnungen unmittelbar Rechte und Pflichten, sondern entfalten erst durch ihre Anwendung Außenwirkung (st. Rspr. der Kammer, zuletzt U.v. 14.9.2020 - W 8 K 20.532; U.v. 3.8.2020 - W 8 K 20.743; B.v. 18.6.2020 - W 8 E 20.736 sowie Ue.v. 25.5.2020 - W 8 K 19.1546 und W 8 K 20.330; U.v. 13.1.2020 - W 8 K 19.364 - alle juris jeweils m.w.N. zur Rspr.).
  • VG Hamburg, 13.06.2023 - 16 K 1847/22

    Erfolglose Klage gegen die Rückforderung einer Corona-Soforthilfe wegen von

  • VG Hamburg, 08.11.2023 - 16 K 1953/22

    Coronapandemie; Schließungsanordnungen; außerordentliche Wirtschaftshilfe der

  • VG Hamburg, 03.04.2023 - 16 K 1791/22

    Erfolglose Klage eines Kreuzschifffahrtsunternehmens auf Gewährung einer

  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 8 K 20.1561

    Anfechtungsklage, Versagungsgegenklage, Rücknahme der Bewilligung, Ablehnung

  • VG Würzburg, 21.10.2020 - W 8 E 20.1462

    Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstler

  • VG Würzburg, 16.11.2020 - W 8 K 20.901

    Klage gegen Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Soforthilfe

  • VG Würzburg, 06.05.2022 - W 8 K 22.168

    Versagungsgegenklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung einer

  • VG Würzburg, 16.11.2020 - W 8 K 20.656

    Ablehnung einer Eigenheimzulage

  • VG München, 11.10.2023 - M 18 K 19.3998

    Münchner Förderformel (MFF), Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung,

  • VG Würzburg, 18.01.2021 - W 8 K 20.814

    Künstlerhilfe: Online-Antrag auch ohne häuslichen Internetanschluss zumutbar

  • VG Würzburg, 12.10.2020 - W 8 K 20.919

    Erfolglose Klage auf Corona-Soforthilfe des Bundes

  • VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 8 K 20.1272

    Corona-Pflegebonus, ambulante Dialyse

  • VG Würzburg, 14.12.2020 - W 8 K 20.765

    Erfolglose Klage eines Kulturvereins gegen Ablehnung der Bewilligung von

  • VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 8 K 20.1390

    Gleichheitsgrundsatz, ambulante Dialyseversorgung in einem Krankenhaus

  • VG Würzburg, 18.01.2021 - W 8 K 20.1461

    Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstler nur bei Online-Antrag

  • VG Bayreuth, 02.02.2022 - B 8 K 21.606

    Digitalisierungsbonus Bayern, Antragsberechtigung freier Berufe, Einordnung als

  • VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 8 K 20.1443

    Antragsbefugnis, fehlender Rechtsanspruch wegen ablehnender Behördenpraxis,

  • VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 20.01650

    Antrag auf Zuschuss im Rahmen der Sportförderung, maßgebliche Förderpraxis,

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